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Verbrauchertipps




Rürup und Riester Vergleich

Die Notwendigkeit einer privaten Altersvorsorge ist für die Mehrheit der deutschen Bevölkerung mittlerweile eine Selbstverständlichkeit geworden. Die beiden bekanntesten Produkte in diesem Zusammenhang sind die Rürup und Riester Rente.

Riester-Rente


Zwischenzeitlich besitzen in Deutschland bereits weit über 14,5 Mio. Arbeitnehmer einen Riester-Vertrag. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, muss 4 % seines jährlichen Bruttogehalts - maximal aber 2.100 Euro – einzahlen. Auf diese 2.100 Euro werden jedoch die weiter unten beschriebenen Förderbeiträge wiederum in Ansatz gebracht, so dass die effektive jährliche Zahlung deutlich niedriger sein kann.
Wer wie oben beschrieben in den Riester-Vertrag einzahlt, der erhält eine Grundförderung von 154 Euro und für jedes Kind weitere 185 Euro. Sind die Kinder nach dem 1. Januar 2008 geboren, erhöht sich der Betrag auf 300 Euro. Für Verheiratete mit Kindern ist zu beachten, dass die Kinderförderung nur einem Vertrag zugeteilt wird.

Rürup-Rente


Im Gegensatz zur Riester-Rente, die in erster Linie für Mittel- und Geringverdiener interessant ist, bildet die Rürup-Rente die Möglichkeit für Besserverdienden und Selbstständige Vermögen für die Altersabsicherung zu bilden. Bei Rürup-Rente können Unverheiratete 20.000 und gemeinsam Veranlagte bis zu 40.000 Euro als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen. Dabei sind zwar aktuell die nur 72 % absetzbar, der Betrag steigt aber bis 2025 auf 100 %. Bei Renteneintritt sind dann ab dem Jahr 2040 100 % zu versteuern, wobei bei einem früheren Renteneintritt die Versteuerung je nach Eintrittsjahr geringer ist. Vorteil dieser Art der Altersvorsorge: Bei Selbstständigen dürfte im Alter der persönliche Steuersatz niedriger sein, als zur Zeit des Vermögensaufbaus. Der Versicherte kann seine Steuerlast also effektiv senken.

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